Gestern Nachmittag hat das Bundeverfassungsgericht Doppeldoppelnamen verboten. Das Urteil ist eigentlich relativ unerheblich, weil der rechtlich anerkannte Familienname lediglich gegenüber Behörden genutzt werden muss. Im Privat- und Geschäftsleben dürfen wir auch weiterhin unserer Phantasie weitgehend freien Lauf lassen.
Das Urteil des BVG fügt sich aber schön mit einem Artikel in der New York Times von gestern über uns Menschen und unsere Persönlichkeiten im 21. Jahrhundert – im Zeitalter des World Wide Web 2.0: “You are not a worker, you are not a job title! You’re a brand” schreibt Alina Tugend. Und: “If you do not brand yourself, Google will brand you” ergänzt Sherry Beck Paprocki. Kommt uns das nicht irgendwie bekannt vor: Man lernt auf einem Meeting oder einer Konferenz jemanden kennen. Am nächsten Tag sucht man bei Google nach Informationen über diese Person. Tun Sie nicht? Sollten Sie aber. Besonders Ihren eigenen Namen mal googeln und sehen, was die Suchmaschine über Sie berichtet. Ich bin übrigens unter anderem auch ein Schauspieler… und Sie?
Donnerstag, 7. Mai 2009
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